Bei der Wahl am 24.09. haben Sie 2 Stimmen. Geben Sie beide der CDU. – Warum lesen Sie hier.
Mit der Erststimme können die Wähler bei der Bundestagswahl 2017 für einen Kandidaten aus ihrem Wahlkreis abstimmen. In ganz Deutschland gibt es insgesamt 299 Wahlkreise, in denen jeweils rund 250.000 Wähler vertreten sind. Für die Erststimme stellen alle Parteien in einem Wahlkreis jeweils einen Kandidaten auf, der damit direkt zur Wahl steht. Der Kandidat, der in einem Wahlkreis die meisten Stimmen erhält, bekommt ein Direktmandat für den Bundestag. So werden allein durch die Erststimme 299 Bundestagsabgeordnete bestimmt. Durch die Erststimme wird gewährleistet, dass mindestens ein Politiker aus jeder Region vertreten ist, der diese auf Bundesebene vertreten kann.
Die Zweitstimme unterscheidet sich grundsätzlich schon deswegen von der Erststimme, weil mit ihr keine Einzelkandidaten, sondern Landeslisten einer Partei gewählt werden.
Aufgrund der Verteilung von Erst- und Zweitstimmen kommt es dann zu Überhangmandanten, die wie folgt ermittelt werden:

