24.09.17 Beide Stimmen CDU – 2 X CDU

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Bei der Wahl am 24.09. haben Sie 2 Stimmen. Geben Sie beide der CDU. – Warum lesen Sie hier. 

Mit der Erststimme können die Wähler bei der Bundestagswahl 2017 für einen Kandidaten aus ihrem Wahlkreis abstimmen. In ganz Deutschland gibt es insgesamt 299 Wahlkreise, in denen jeweils rund 250.000 Wähler vertreten sind. Für die Erststimme stellen alle Parteien in einem Wahlkreis jeweils einen Kandidaten auf, der damit direkt zur Wahl steht. Der Kandidat, der in einem Wahlkreis die meisten Stimmen erhält, bekommt ein Direktmandat für den Bundestag. So werden allein durch die Erststimme 299 Bundestagsabgeordnete bestimmt. Durch die Erststimme wird gewährleistet, dass mindestens ein Politiker aus jeder Region vertreten ist, der diese auf Bundesebene vertreten kann.

Die Zweitstimme unterscheidet sich grundsätzlich schon deswegen von der Erststimme, weil mit ihr keine Einzelkandidaten, sondern Landeslisten einer Partei gewählt werden.

Aufgrund der Verteilung von Erst- und Zweitstimmen kommt es dann zu Überhangmandanten, die wie folgt ermittelt werden:

Neues Verfahren der Sitzverteilung
An der Verteilung der Sitze auf die Landeslisten nehmen nur Parteien teil, die im Bundesgebiet mehr als fünf Prozent der Zweitstimmen oder in mindestens drei Wahlkreisen einen Sitz errungen haben. Die Sperr- beziehungsweise Grundmandatsklausel bleibt also auch nach dem neuem Wahlrecht erhalten.

Die Sitzverteilung als solche vollzieht sich aber mit wesentlichen Unterschieden zum alten Recht: Bei dem noch für die letzte Bundestagswahl geltenden Wahlrecht wurde in einem ersten Schritt zunächst ermittelt, wie viele Sitze eine Partei bundesweit aufgrund der Zweitstimmen erlangt hatte (sogenannte Oberverteilung). Diese Sitze wurden auf die Landeslisten der Parteien nach ihren jeweiligen Zweitstimmenergebnissen verteilt (sogenannte Unterverteilung).

Die Landeslisten einer Partei galten in der Regel bei der Sitzzuteilung als verbunden (Listenverbindung). Diese Regelung wurde abgeschafft. Die Sitzverteilung vollzieht sich nicht mehr wie bisher zuerst auf Bundesebene, sondern auf Landesebene.

Erste Stufe: Sitzkontingente nach Bevölkerungszahl
In einer ersten Stufe werden für die einzelnen Bundesländer bereits vor der Wahl feste Kontingente der insgesamt zu vergebenden Sitze bestimmt, die sich nach dem jeweiligen Bevölkerungsanteil (ohne Ausländer) richten. Nach der Wahl werden die Sitze auf die Landeslisten der Parteien zunächst getrennt nach den Bundesländern gemäß dem dort jeweils erzielten Zweitstimmenergebnis vergeben.

Wie bisher wird für jedes Bundesland die Zahl der direkt in den Wahlkreisen gewonnenen Sitze auf die für die Landesliste jeder Partei ermittelten Sitze gemäß Zweitstimmenergebnis angerechnet. Hat eine Partei in einem Bundesland mehr Sitze in den Wahlkreisen errungen als sie nach der oben beschriebenen Sitzzuteilung auf die Landeslisten erzielt hat, so bleiben ihr auch diese direkt errungenen Sitze wie nach dem altem Wahlrecht erhalten (Überhangmandate).

Zweite Stufe: Ausgleichsverfahren
Neu ist aber die zweite Stufe der Sitzverteilung, bei der vor allem entstandene Überhangmandate durch die Vergabe weiterer Mandate mit Blick auf den bundesweiten Parteiproporz vollständig ausgeglichen werden. Es wird deshalb zunächst die Gesamtzahl der Sitze so lange vergrößert, bis alle nach der Berechnung der ersten Stufe ermittelten Sitze inklusive der Überhangmandate auf Listenmandate anrechenbar sind.

Das bedeutet, dass sich der Sitzanteil jeder Partei gemäß ihrem Zweitstimmenanteil um die Anzahl eventueller Überhangmandate erhöht. Sodann werden noch so viele weitere Sitze vergeben, bis sich der bundesweite Parteienproporz nach dem Zweitstimmenergebnis in der Sitzverteilung widerspiegelt.

So erlangen die Parteien durch Überhangmandate keinen relativen Vorteil. Zuletzt werden die den einzelnen Parteien auf Bundesebene zugewiesenen Sitze auf die Landeslisten der Parteien nach ihrem dortigen Zweitstimmenanteil verteilt, wobei auf jede Landesliste mindestens so viele Sitze entfallen wie die Partei im Land Direktmandate erworben hat. (par/01.07.2017)