Berliner Abgeordnetenhaus hat Antidiskriminierungsgesetz verabschiedet

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Das Berliner Abgeordnetenhaus hat ein Antidiskriminierungsgesetz verabschiedet. Aber seit 2006 gibt es schon ein Gleichbehandlungsgesetz. Wichtiger Punkt ist die Beweislastumkehr. So muss nicht die Person, die sich diskriminiert fühlt, beweisen, dass sie diskriminiert wurde, sondern die Gegenseite, dass sie nicht diskriminiert hat. Dies erscheint schwierig und es wird sich zeigen, welche Folgen dieses Gesetz hat.

Es ist richtig, dass Diskriminierung nicht nur verboten ist, sondern auch in unserer Gesellschaft nichts zu suchen hat. Doch wo bewegt sich unsere Gesellschaft hin, wenn dem Staat und deren Organen nicht vertraut wird. Wie soll die Sicherheit und Ordnung erhalten und hergestellt werden, wenn das Misstrauen und nicht das Vertrauen in den Staat überwiegt.

Die Erosion der Gesellschaft, die zunehmende Individualisierung und das Überbetonen der individuellen Rechte vor dem Wohl der Gemeinschaft, hat nur kurz nach Ausbruch der Coronakrise leicht abgenommen und beschleunigt sich wieder. Gesellschaft bezeichnet in der Soziologie allgemein eine durch unterschiedliche Merkmale zusammengefasste und abgegrenzte Anzahl von Personen, die als sozial Handelnde miteinander verknüpft leben und direkt oder indirekt sozial interagieren. [Wikipedia] Wichtig für das Funktionieren sind Werte und Regeln, die sich eine Gesellschaft selber gibt. Dieses haben wir in Gesetzen niedergeschrieben.

Es bleibt abzuwarten, wie sich das Gesetzt auf den Alltag der Polizisten und aller Staatsdiener auswirken wird. Ich hoffen, dass die Befürworter nicht in eine Lage geraten, wo die Hilfe der Sicherheitsbehörden gebraucht werden, die Gesetze eine sachgerechte Arbeit be- oder sogar verhindern.

Ein Blick in die Krimialstatistik von Berlin zeigt, dass Straftaten gegen das Aufenthalts-, das Asyl-
und das Freizügigkeitsgesetz/EU stark angestiegen sind. Wie sollen die Beamten vor Ort sind verhalten?